Allgemeine Geschäftsbedingungen für Expert:innen

Version 2026-10-07

Anbieterbedingungen für Expert:innen

Movere Health UG (haftungsbeschränkt) i. G. Stand: 07.10.2026

1. Vertragspartner, Geltungsbereich und Gegenstand

Diese Anbieterbedingungen regeln die Nutzung der Plattform Movere durch selbstständig tätige Physiotherapeut:innen und Sportwissenschaftler:innen (nachfolgend „Expert:innen“). Vertragspartner ist Movere Health UG (haftungsbeschränkt) i. G., Wiener Weg 5a, 50858 Köln, Deutschland, E-Mail: moverehealth@gmail.com.

Movere betreibt einen digitalen Marktplatz und stellt insbesondere Funktionen für Profil- und Angebotsdarstellung, Terminbuchung, Chat, Video-Kommunikation, Trainingsplanung/Übungsbibliothek, Bewertungen sowie Zahlungsabwicklung bereit. Movere schuldet nicht die fachliche Durchführung der von Expert:innen angebotenen Einzelstunden. Vertragspartner der fachlichen Einzelleistung sind grundsätzlich die jeweilige Expert:in und die Kund:in.

Die Expert:in schuldet die fachgerechte, eigenverantwortliche Durchführung der von ihr angebotenen Leistung innerhalb ihrer persönlichen Qualifikation sowie der jeweils anwendbaren gesetzlichen und berufsrechtlichen Grenzen.

Die Bedingungen gelten für Expert:innen, die Leistungen über die Plattform gegenüber Kund:innen in Deutschland und/oder der Schweiz anbieten.

2. Selbstständigkeit und Unternehmereigenschaft

Expert:innen handeln selbstständig, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Sie tragen ihr eigenes unternehmerisches Risiko und sind für ihre steuerlichen, sozialversicherungsrechtlichen und sonstigen unternehmerischen Pflichten selbst verantwortlich.

Durch die Nutzung der Plattform wird kein Arbeits-, Handelsvertreter- oder sonstiges abhängiges Beschäftigungsverhältnis mit Movere begründet. Expert:innen legen – vorbehaltlich der auf der Plattform geltenden Mindestanforderungen – ihre Verfügbarkeit, ihren Stundenpreis, die Dauer ihrer Termine, die Annahme oder Ablehnung von Buchungen sowie die fachliche Ausgestaltung ihrer Leistungen eigenverantwortlich fest.

Movere erteilt keine fachlichen Weisungen zur Durchführung der Leistung. Allgemeine Plattform-, Sicherheits-, Qualitäts-, Datenschutz- und Compliance-Regeln dienen dem ordnungsgemäßen Betrieb des Marktplatzes und begründen für sich genommen kein Weisungsrecht hinsichtlich der fachlichen Leistungserbringung.

3. Zulassung und Qualifikationsnachweise

Als Expert:innen werden derzeit ausschließlich Physiotherapeut:innen und Sportwissenschaftler:innen zugelassen. Movere kann geeignete Nachweise über Ausbildung, Abschluss, Berufszulassung, Identität, Steuerstatus und sonstige zur Plattformnutzung erforderliche Angaben verlangen und Profile erst nach erfolgreicher Prüfung freischalten.

Expert:innen bestätigen, dass sie über die für ihre konkret angebotenen Leistungen erforderlichen Qualifikationen und Berechtigungen verfügen und diese während der gesamten Plattformnutzung aufrechterhalten. Änderungen, Einschränkungen oder der Verlust einer erforderlichen Qualifikation oder Berechtigung sind Movere unverzüglich mitzuteilen.

4. Leistungsangebot und fachliche Grenzen

Über Movere werden ausschließlich Einzeltermine angeboten. Expert:innen können insbesondere Training, Bewegungs- und Belastungssteuerung, Gesundheitsberatung, Funktionsverbesserung und trainingsbezogene Begleitung anbieten.

Expert:innen dürfen über die Plattform keine irreführenden Heilversprechen, unzutreffenden medizinischen Diagnosen oder Leistungen anbieten, für die ihnen eine erforderliche gesetzliche oder berufsrechtliche Berechtigung fehlt. Die fachliche Leistung muss jederzeit innerhalb der persönlichen Qualifikation und der anwendbaren gesetzlichen sowie berufsrechtlichen Grenzen erfolgen.

Der jeweils geltende Movere Code of Conduct ist Bestandteil dieser Anbieterbedingungen. Expert:innen verpflichten sich, diesen einzuhalten.

5. Preis, Dauer und Darstellung des Angebots

Expert:innen bestimmen ihren Stundenpreis selbst. Der Mindeststundenpreis beträgt 50,00 EUR. Die Dauer eines buchbaren Termins wird von der jeweiligen Expert:in festgelegt. Der für die Kund:in zu zahlende Gesamtpreis muss vor Abschluss der Buchung eindeutig angezeigt werden.

Profil- und Leistungsbeschreibungen müssen wahr, aktuell, verständlich und frei von irreführenden Aussagen sein.

6. Rechnungsstellung und steuerliche Verantwortung

Die Expert:in ist Leistungserbringerin gegenüber der Kund:in und stellt die Rechnung über die von ihr erbrachte Einzelstunde ausschließlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung aus. Eine Rechnungsstellung im Namen von Movere findet für die fachliche Leistung nicht statt.

Die Expert:in ist selbst dafür verantwortlich, dass ihre Rechnungen den für sie geltenden steuerlichen und gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Dies umfasst insbesondere die zutreffende umsatzsteuerliche Behandlung der eigenen Leistungen.

Movere rechnet seine Plattformgebühr gegenüber der Expert:in gesondert ab. Soweit technisch vorgesehen, kann die Erstellung oder Bereitstellung von Rechnungsdaten innerhalb der Plattform unterstützt werden; die steuerliche Verantwortung der Expert:in für ihre eigenen Rechnungen bleibt hiervon unberührt.

7. Plattformgebühr und Zahlungsabwicklung

Movere erhält für die Vermittlung und Bereitstellung der Plattform eine Plattformgebühr in Höhe von 15 % des über Movere abgewickelten Entgelts der Expert:in. Die konkrete Abrechnung erfolgt über Stripe bzw. Stripe Connect.

Die Expert:in ermächtigt Movere bzw. den eingesetzten Zahlungsdienstleister, die Plattformgebühr, berechtigte Rückerstattungen, Chargebacks und sonstige nach diesen Bedingungen geschuldete Korrekturbeträge im Rahmen des technisch und rechtlich zulässigen Zahlungsflusses zu berücksichtigen bzw. zu verrechnen.

8. Auszahlungszeitpunkt und 48-Stunden-Reklamationsfenster

Der auf die Expert:in entfallende Auszahlungsbetrag wird grundsätzlich frühestens 48 Stunden nach Ende der jeweiligen Session zur Auszahlung freigegeben.

Innerhalb dieser Frist kann die Kund:in eine Reklamation mit Antrag auf vollständige oder teilweise Rückerstattung einreichen. Movere gibt beiden Parteien Gelegenheit zur Stellungnahme und entscheidet anhand der verfügbaren Informationen über eine freiwillige vollständige oder teilweise Erstattung.

Als triftige Gründe kommen insbesondere Nichterscheinen, erhebliche Verkürzung oder Nichtdurchführung der gebuchten Leistung, erhebliche technische Probleme oder eine wesentliche Abweichung von der beschriebenen Leistung in Betracht. Gesetzliche Ansprüche der Kund:innen bleiben unberührt.

Wird eine Erstattung nach bereits erfolgter Auszahlung erforderlich, darf Movere den entsprechenden Betrag mit künftigen Auszahlungsansprüchen verrechnen oder – soweit technisch und rechtlich möglich – über den Zahlungsdienstleister zurückfordern.

9. Storno und Nichterscheinen

Kund:innen können bis 24 Stunden vor Beginn kostenfrei stornieren oder, soweit möglich, umbuchen. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen kann der volle Preis fällig werden. Sagt die Expert:in ab, muss sie einen Ersatztermin anbieten oder eine vollständige Erstattung ermöglichen.

10. Technische Durchführung

Expert:innen sind für eine geeignete eigene technische Ausstattung und eine ausreichend stabile Internetverbindung verantwortlich. Bei erheblichen technischen Problemen soll vorrangig ein Ersatztermin angeboten werden; alternativ kann eine Rückerstattung nach dem Reklamationsverfahren erfolgen.

11. Berufshaftpflicht / Betriebshaftpflicht

Die Expert:in bestätigt, dass für die über Movere angebotenen Tätigkeiten während der gesamten Dauer der Plattformnutzung ein angemessener und gültiger Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherungsschutz besteht, soweit ein solcher für die Tätigkeit erforderlich oder branchenüblich ist.

Auf Verlangen von Movere ist ein geeigneter Nachweis vorzulegen. Änderungen, Einschränkungen oder der Wegfall des Versicherungsschutzes sind Movere unverzüglich mitzuteilen.

12. Kommunikation, Datenschutz, Vertraulichkeit und Schweigepflichten

Expert:innen dürfen auf Kundendaten nur zugreifen und diese nur verwenden, soweit dies für die Durchführung der gebuchten Leistung, die Kommunikation und die Erfüllung eigener gesetzlicher Pflichten erforderlich ist. Eine Nutzung zu anderen Zwecken, insbesondere für unaufgeforderte externe Werbung, ist ohne geeignete Rechtsgrundlage unzulässig.

Gesundheitsdaten und andere besonders sensible Angaben sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen nur im zulässigen Umfang verarbeitet werden. Expert:innen treffen angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der ihnen zugänglich gemachten Daten.

Alle Expert:innen verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung sämtlicher im Rahmen der Plattformnutzung bekannt werdender personenbezogener, gesundheitlicher und sonstiger vertraulicher Informationen – auch über die Beendigung der Zusammenarbeit hinaus. Soweit für die jeweilige Expert:in gesetzliche Schweigepflichten gelten, insbesondere § 203 StGB bei einschlägigen Berufsgruppen, bleiben diese uneingeschränkt bestehen.

Soweit die Expert:in für eigene fachliche Datenverarbeitungen datenschutzrechtlich selbst verantwortlich ist, erfüllt sie die hierfür geltenden Informations-, Sicherheits- und sonstigen Pflichten eigenständig.

13. Umgehung der Plattform / Off-Platform-Abwicklung

Expert:innen dürfen Kund:innen, zu denen der geschäftliche Kontakt über Movere hergestellt oder eine Buchung über Movere angebahnt wurde, nicht gezielt dazu veranlassen, dieselbe oder unmittelbar anschließende Leistung unter Umgehung der Plattform außerhalb von Movere zu buchen oder zu bezahlen, solange die Geschäftsbeziehung über Movere aktiv geführt wird.

Diese Beschränkung dient insbesondere der Finanzierung des Marktplatzes, der Sicherung der Zahlungs- und Reklamationsprozesse, der Nachvollziehbarkeit von Buchungen sowie der Vermeidung einer Umgehung der für die Vermittlung erbrachten Plattformleistung. Unabhängige Kundenbeziehungen, die nachweislich nicht über Movere entstanden sind, werden hiervon nicht erfasst.

14. Ranking und Sichtbarkeit

Die Sichtbarkeit und Reihenfolge von Profilen kann insbesondere von der Übereinstimmung mit Such- und Filterkriterien, Spezialisierung, Verfügbarkeit, Profilvollständigkeit, Bewertungen sowie technischen oder redaktionellen Faktoren abhängen. Ein Anspruch auf eine bestimmte Position besteht nicht.

Eine entgeltliche Verbesserung der organischen Rankingposition findet derzeit nicht statt, sofern sie nicht ausdrücklich als solche eingeführt und transparent beschrieben wird.

15. Bewertungen

Kund:innen können Expert:innen nach einer Buchung bewerten. Movere darf Bewertungen bei konkreten Anhaltspunkten auf Rechtsverstöße oder Manipulation prüfen, vorübergehend ausblenden oder entfernen. Expert:innen haben keinen Anspruch auf Entfernung einer lediglich kritischen, aber zulässigen Bewertung.

16. Datenzugang

Expert:innen erhalten über ihren Account Zugriff auf die für ihre Buchungen erforderlichen Kunden-, Termin-, Kommunikations- und Trainingsdaten, soweit diese auf der Plattform bereitgestellt werden. Ein Zugriff auf Daten anderer Expert:innen oder deren Kund:innen besteht nicht.

Nach Beendigung des Anbieteraccounts kann der Zugriff auf Plattformdaten entfallen. Gesetzlich erforderliche Daten können von Movere oder der Expert:in entsprechend der jeweils geltenden Aufbewahrungspflichten weiter gespeichert werden. [EXPORT-/LÖSCHPROZESS TECHNISCH PRÜFEN UND GGF. KONKRETISIEREN.]

17. Sperrung, Einschränkung und Kündigung durch Movere

Movere kann einzelne Angebote oder den Account insbesondere bei Verstößen gegen diese Bedingungen oder den Code of Conduct, fehlenden oder falschen Qualifikationsangaben, fehlendem erforderlichem Versicherungsschutz, Sicherheitsrisiken, Betrugsverdacht, rechtswidrigen Inhalten, Datenschutzverstößen, wiederholten erheblichen Kundenbeschwerden, Off-Platform-Umgehung oder Zahlungsverstößen einschränken oder sperren.

Soweit gesetzlich erforderlich, erhält die Expert:in eine Begründung und die einschlägigen Tatsachen bzw. Umstände. Bei einer vollständigen ordentlichen Beendigung berücksichtigt Movere die jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorankündigungsfristen. Gesetzlich zulässige sofortige Maßnahmen aus zwingenden Sicherheits-, Rechts- oder Missbrauchsgründen bleiben möglich.

Bereits bestätigte Buchungen sind – soweit zumutbar und rechtlich zulässig – ordnungsgemäß abzuwickeln. Ist dies nicht möglich, sind die betroffenen Kund:innen unverzüglich zu informieren und bereits gezahlte Beträge nach Maßgabe der Plattformprozesse zu erstatten.

18. Änderungen der Anbieterbedingungen

Änderungen dieser Anbieterbedingungen werden Expert:innen auf einem dauerhaften Datenträger mitgeteilt. Soweit die P2B-Verordnung anwendbar ist, gilt grundsätzlich eine Vorankündigungsfrist von mindestens 15 Tagen, soweit keine gesetzlich vorgesehene Ausnahme greift. Expert:innen können das Vertragsverhältnis nach Maßgabe dieser Bedingungen beenden.

19. Haftung und Freistellung

Die Expert:in ist für Inhalt, fachliche Beurteilung und Durchführung ihrer eigenen Leistungen verantwortlich und haftet für eigene Beratungs-, Trainings- oder sonstige fachliche Fehler nach den gesetzlichen Vorschriften. Movere übernimmt keine Verantwortung für die fachliche Richtigkeit oder den Erfolg der von Expert:innen erbrachten Leistungen.

Die Expert:in stellt Movere im gesetzlich zulässigen Umfang von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die auf einer von der Expert:in zu vertretenden rechtswidrigen Leistung, irreführenden Aussage, Verletzung von Schweige- oder Datenschutzpflichten oder sonstigen Pflichtverletzung beruhen.

Movere haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

20. Laufzeit und Beendigung durch Expert:innen

Der Anbieteraccount läuft auf unbestimmte Zeit. Expert:innen können die Nutzung mit Wirkung für die Zukunft beenden. Bereits bestätigte Buchungen sind ordnungsgemäß abzuwickeln oder nach Abstimmung zu erstatten. Gesetzliche Pflichten und bereits entstandene Zahlungs- oder Rückzahlungsansprüche bleiben bestehen.

21. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit gesetzlich zulässig und die Expert:in Kaufmann/Kauffrau, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand Köln. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

22. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gelten die gesetzlichen Vorschriften.